Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, in die Preisgestaltung seiner Marktplatzhändler auf Amazon.de regulierend einzugreifen. Die bisherigen Preiskontrollmechanismen, mit denen Amazon eigene Angebote bevorzugte und Händlerpreise beeinflusste, sind künftig nur noch in Ausnahmefällen wie Preiswucher zulässig.
Amazon als Wettbewerber und Plattformbetreiber
Amazon betreibt neben dem Marketplace auch ein eigenes Handelsgeschäft („Amazon Retail“) und tritt somit in direkten Wettbewerb zu unabhängigen Händler:innen, die rund 60 Prozent der Waren über den Marktplatz verkaufen. Das Bundeskartellamt kritisiert, dass Amazon durch intransparente Algorithmen und Preiskontrollen die Sichtbarkeit und Platzierung von Händlerangeboten steuert – etwa durch Ausschluss aus der „Buy Box“ oder Entfernung von Angeboten.
Einschränkungen der Preiskontrolle
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt:
„Amazon darf zulässige Händlerangebote nicht wegen abweichender Preise in Sichtbarkeit oder Verfügbarkeit einschränken oder entfernen. Preiskontrollmechanismen sind nicht notwendig, um Endverbraucherpreise niedrig zu halten.“ Stattdessen könne Amazon andere Mittel nutzen, etwa Anpassungen der Marktplatzgebühren und Provisionen.
Wirtschaftliche Folgen und Intransparenz
Die Eingriffe führten dazu, dass Händler ihre Kosten nicht mehr decken konnten und vom Marktplatz verdrängt wurden. Zudem bemängelt die Behörde die fehlende Transparenz der Kriterien für Preisgrenzen und Sichtbarkeitsbeschränkungen.
Finanzielle Abschöpfung und Rechtsmittel
Das Bundeskartellamt setzt vorläufig eine Summe von rund 59 Millionen Euro als wirtschaftlichen Vorteil an, den Amazon durch die Praxis erlangt hat. Amazon hat einen Monat Zeit, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund und rechtliche Grundlage
Die Entscheidung basiert auf den Vorschriften für große digitale Plattformen (§ 19a GWB) sowie allgemeinen Missbrauchsregelungen (§ 19 GWB, Art. 102 AEUV). Das Bundeskartellamt arbeitet mit der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur zusammen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen.

