Die Europäische Union erhebt ab Juli 2026 eine pauschale Paketabgabe von drei Euro auf Warensendungen unter 150 Euro, die direkt aus Drittländern an Verbraucher in der EU versendet werden. Ziel ist es, den europäischen Einzelhandel vor unfairer Konkurrenz durch Billigimporte über Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Übergangsregelung bis zur Zollreform 2028
Derzeit sind Sendungen unter 150 Euro zollfrei, was von internationalen Onlinehändlern systematisch genutzt wird, um Preisvorteile zu erzielen. Die neue Paketabgabe ist eine befristete Maßnahme, die eine Regelungslücke bis zur geplanten Einführung einer digitalen Zolldatenplattform im Jahr 2028 schließt.
Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland (HDE)
Der HDE begrüßt die Maßnahme als wichtigen Schritt für fairen Wettbewerb. Präsident Alexander von Preen betont, dass die EU damit ein starkes Signal an Drittstaatenhändler sende, die häufig gegen europäische Verbraucherschutz- und Umweltstandards verstoßen. Er warnt jedoch vor möglichen Nebenwirkungen, wenn die Abgabe auch für Importe europäischer Unternehmen gelten würde, und fordert einheitliche Zollstandards sowie bessere Zusammenarbeit der EU-Zollbehörden.
Weitere geplante Maßnahmen
Neben der Paketabgabe plant die EU die Einführung einer digitalen Zolldatenplattform und fordert die verpflichtende Vorab-Registrierung von Drittland-Sendungen im Import-One-Stop-Shop (IOSS). Zudem könnte ab 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Zollkontrolle des wachsenden E-Commerce-Paketaufkommens eingeführt werden.

