Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2025 in erster Lesung über die Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes beraten. Geplant ist unter anderem ein Verbot des Versandhandels mit Medizinal-Cannabis sowie die Verpflichtung zu persönlichem Arztkontakt bei Verschreibungen. Die Änderungen sollen einer „Fehlentwicklung“ entgegenwirken, bei der die Importe stark gestiegen sind, während die Verordnungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung nur leicht zunahmen.
Zentrale Änderungen im Überblick
- Medizinal-Cannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Arztkontakt verordnet werden, etwa in der Praxis oder bei Hausbesuchen.
- Reine Video- oder Fernkonsultationen reichen nicht mehr aus, eine telemedizinische Beratung ist nur ergänzend und an einen vorherigen persönlichen Kontakt gebunden.
- Der Versandhandel mit Medizinal-Cannabis soll verboten werden, um die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Beratung in Apotheken sicherzustellen. Botendienste stationärer Apotheken bleiben erlaubt.
Kritik von Verbänden und Akteuren
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) kritisiert das Versandhandelsverbot als sachlich unbegründet und widersprüchlich zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Beratungspflichten seien unabhängig vom Vertriebsweg gesetzlich geregelt. Patientenorganisationen und Telemedizin-Vertreter warnen vor Versorgungslücken und möglichem Rückgriff auf den Schwarzmarkt.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, die weitere Beratungen führen. Die finale Entscheidung über das Versandverbot und weitere umstrittene Punkte wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren erwartet.
