Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon seinen Prime-Video-Kund:innen in Deutschland nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung Werbung einblenden darf. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die einseitige Einführung von Werbung im kostenpflichtigen Prime-Abo geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil stellt klar, dass Vertragsänderungen bei Streamingdiensten nicht ohne aktive Zustimmung der Nutzer:innen zulässig sind.
Hintergrund der Klage
Amazon hatte Anfang 2024 per E-Mail angekündigt, ab dem 5. Februar 2024 Werbung in Prime Video einzuführen. Wer keine Werbung sehen wolle, müsse zusätzlich 2,99 Euro monatlich zahlen. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass Amazon keine aktive Zustimmung eingeholt habe und sah darin eine unzulässige Vertragsänderung. Das Gericht bestätigte diese Sichtweise und ordnete an, dass Amazon betroffene Kund:innen mit einem Berichtigungsschreiben informieren muss.
Sammelklage für betroffene Prime-Kund:innen
Parallel zum Urteil wurde ein Klageregister für eine Sammelklage geöffnet. Prime-Kund:innen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Abo hatten und seitdem Werbung erhalten oder die Zusatzgebühr gezahlt haben, können sich beteiligen. Bis Ende Mai 2025 hatten sich bereits über 109.000 Betroffene eingetragen. Im Erfolgsfall könnten Rückzahlungen an die Kund:innen folgen.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil sendet ein deutliches Signal an Streaminganbieter: Änderungen bei kostenpflichtigen Abonnements müssen transparent kommuniziert und von den Nutzer:innen aktiv akzeptiert werden. Die Entscheidung dürfte branchenweit Beachtung finden und weitere Anbieter zu rechtskonformen Anpassungen zwingen.
