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Mangelnde Transparenz bei Online-Bewertungen: Verbraucherzentralen mahnen 122 Anbieter ab

Foto: Tumisu / Pixabay

Foto: Tumisu / Pixabay

Kundenbewertungen sind für viele Verbraucher:innen ein wichtiges Entscheidungskriterium beim Onlinekauf. Doch eine aktuelle Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Viele Anbieter informieren nicht ausreichend darüber, ob und wie sie die Echtheit ihrer Bewertungen prüfen.

Untersuchungsergebnisse

Zwischen April und Juli 2025 wurden 462 Webseiten von Online-Shops und Dienstleistern stichprobenartig geprüft. Bei 122 Anbietern (etwa einem Viertel) fehlten klare Angaben zur Echtheitsprüfung, weshalb sie abgemahnt wurden. Weitere 15 Prozent veröffentlichten keine Bewertungen oder zeigten keine eindeutigen Verstöße. Nur rund 60 Prozent der geprüften Anbieter erfüllten die gesetzlichen Transparenzanforderungen.

Transparenzpflichten für Unternehmen

Gemäß § 5b Abs. 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das eine EU-Richtlinie umsetzt, sind Unternehmen seit Mai 2022 verpflichtet, offen und deutlich anzugeben, ob Bewertungen von echten Kund:innen stammen und wie die Echtheit geprüft wird. Dies muss gut sichtbar auf der Startseite, Produktübersicht oder direkt bei den Artikeln erfolgen – nicht nur im Kleingedruckten oder auf schwer zugänglichen Seiten.

Bedeutung für Verbraucher:innen

Stefan Brandt, Sprecher der Verbraucherzentralen-Gemeinschaftsaktion, betont: „Kundenbewertungen helfen bei der Orientierung. Deshalb ist Transparenz über die Echtheitskontrolle unerlässlich.“ Die Untersuchung zeigt jedoch, dass hier weiterhin großer Handlungsbedarf besteht.

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