Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weitreichendes Urteil gefällt, das Online-Marktplätze direkt in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen einbezieht. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der Rechtslage und klärt die Verantwortung der Plattformen, wenn es um geschützte Inhalte geht.
1. Klage eines Fotografen
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein britischer Fotograf gegen einen Online-Marktplatz, der ein Foto von ihm ohne seine Zustimmung verwendete. Das Bild war auf dem Bildschirm eines Fernsehgeräts in einer Produktanzeige zu sehen, ohne dass der Fotograf als Urheber genannt oder eine Lizenz für die Nutzung vorlag. Nach einer Abmahnung durch den Fotografen tauchten weitere, ähnliche Verletzungen auf der Plattform auf, woraufhin es zur Klage kam. Während die Vorinstanzen die Haftung des Marktplatzes ablehnten, urteilte der BGH zugunsten des Klägers (Urteil vom 23.10.2024 – Az.: I ZR 112/23).
2. Marktplatz in der Verantwortung
Die Vorinstanzen argumentierten, dass die Rechtsprechung zur Haftung von Video-Sharing-Plattformen nicht direkt auf Marktplätze übertragbar sei, da diese eine andere Funktion erfüllen. Der BGH erkannte jedoch an, dass auch Marktplätze Inhalte veröffentlichen, insbesondere durch Produktbilder. Sobald der Marktplatz Kenntnis von einer Urheberrechtsverletzung erhält, muss er nicht nur das betroffene Angebot entfernen, sondern auch präventive Maßnahmen ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern – soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Im vorliegenden Fall hatte der Marktplatz dies unterlassen.
Der BGH entschied außerdem, dass es sich bei dem Foto nicht um ein „unwesentliches Beiwerk“ handelte, das ohne wesentliche Veränderung weggelassen oder ersetzt werden könnte. Damit wurde die Argumentation der Vorinstanz bestätigt.
3. Was bedeutet das für Online-Händler?
Trotz der Haftung des Marktplatzes bleibt die Verantwortung der Händler unberührt. Händler, die Bilder auf Marktplätzen veröffentlichen, sind weiterhin für die rechtmäßige Nutzung verantwortlich. Ein Beispiel ist ein Produktbild, auf dem ein TV-Gerät gezeigt wird, das wiederum ein geschütztes Bild anzeigt. In Fällen, in denen solche Abbildungen nicht als „schmückendes Beiwerk“ gelten, müssen Händler
besonders vorsichtig sein und vor der Veröffentlichung sicherstellen, dass sie über die nötigen Nutzungsrechte verfügen.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Urheberrechte für alle Beteiligten und fordert von Marktplätzen eine aktivere Rolle bei der Verhinderung von Rechtsverletzungen.
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