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Meta darf öffentliche Nutzerdaten für KI-Training nutzen – OLG Schleswig weist Eilantrag ab

Foto: pexels.com

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Wie beck-aktuell berichtet, wies das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 6 UKI 3/25) den Eilantrag der niederländischen Verbraucherschutzstiftung SOMI gegen Meta ab. SOMI wollte Meta untersagen lassen, öffentlich zugängliche Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern ohne deren explizite Zustimmung für das Training von KI, etwa für den Llama-Dienst, zu nutzen. Das Gericht sah jedoch keine Dringlichkeit – der Antrag wurde daher abgelehnt.

Gründe der Entscheidung

Ein ähnlicher Antrag der Verbraucherzentrale NRW war bereits zuvor vor dem OLG Köln gescheitert (Az. 15 UKl 2/25).


Bedeutung für Unternehmen und den E-Commerce

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