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Urteil: Deutsche Post darf Einschreiben nicht mehr als „sicheren“ Versand bewerben

Foto: DHL

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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Post ihre Einschreiben nicht länger als „sicheren“ Versandweg für Geld oder Sachwerte bewerben darf, ohne klar auf die Haftungsgrenze von 25 Euro hinzuweisen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Hintergrund des Falls

Gerichtliche Entscheidung

Das LG Köln (Az. 81 O 26/25) folgte der Argumentation der Verbraucherschützer:

Reaktion der Deutschen Post

Bedeutung für Verbraucher:innen

Das Urteil sorgt für mehr Transparenz beim Versand wichtiger Dokumente:

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