Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Händler:innen verpflichtet, einen Widerrufsbutton in ihrem Shop zu integrieren. Dieser soll Verbraucher:innen eine einfache, schnelle und transparente Möglichkeit bieten, ihren Widerruf zu erklären. Im Folgenden die wichtigsten Informationen zu Platzierung, Gestaltung und Ablauf.
Platzierung & Gestaltung
- Ständige Verfügbarkeit: Der Widerrufsbutton muss von jeder Unterseite des Online-Shops aus erreichbar sein – ohne Umwege oder mehrere Klicks.
- Zulässige Positionen: Kopfzeile (Header), Fußzeile (Footer) oder im Kundenkonto, sofern er dort deutlich hervorgehoben ist.
- Leichter Zugang: Die Nutzung darf nicht von Login, Registrierung oder Authentifizierung abhängig sein – auch Gastbestellungen müssen den Button nutzen können.
- Optische Hervorhebung: Auffällige Farbe, ausreichender Kontrast und klare räumliche Abgrenzung sorgen für gute Sichtbarkeit.
- Eindeutige Beschriftung: Begriffe wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind Pflicht. Mehrdeutige Begriffe wie „stornieren“ sind unzulässig.
- Button oder Link: Technisch ist ein Button nicht zwingend erforderlich; ein klar gekennzeichneter Link mit der Bezeichnung „Widerruf“ ist ebenfalls zulässig.
- Kein Verstecken: Der Button darf nicht in Dropdown-Menüs oder versteckt sein.
- Mobile Verfügbarkeit: Der Widerrufsbutton muss auf allen Endgeräten (Desktop, Smartphone, Tablet) verfügbar sein.
Verfügbarkeit & Zugang
- Durchgehende Verfügbarkeit: Verbraucher:innen müssen den Widerruf jederzeit innerhalb der Widerrufsfrist über den Button erklären können – auch ohne Kundenkonto und unabhängig davon, ob bereits bestellt wurde oder nicht.
Ablauf nach dem Klick
- Widerrufserklärung: Nach dem Klick muss eine eindeutige und bewusste Widerrufserklärung erfolgen, z. B. durch einen weiteren Klick auf „Widerruf absenden“.
- Bestätigung: Händler:innen müssen den Eingang des Widerrufs unverzüglich bestätigen, etwa per E-Mail.
- Kein automatischer Widerruf: Der Klick auf den Button allein reicht nicht aus, um den Vertrag automatisch zu widerrufen.
Anwendungsbereich & Ausnahmen
- Widerrufsbelehrung bleibt Pflicht: Der Widerrufsbutton ersetzt nicht die klassische Widerrufsbelehrung, sondern ergänzt sie um einen einfachen elektronischen Widerrufsweg.
- Anpassung der Belehrung: Die Widerrufsbelehrung muss an den Widerrufsbutton angepasst werden.
Nutzungspflicht & Alternativen
- Keine Pflicht zur Nutzung: Verbraucher:innen sind nicht verpflichtet, den Widerrufsbutton zu verwenden; Widerrufe können weiterhin per E-Mail oder in der Rücksendung erklärt werden.
- Weitere Widerrufsmöglichkeiten: Händler:innen müssen neben dem Widerrufsbutton weitere Widerrufsmöglichkeiten anbieten.
Daten & Rücksendung
- Datenabfrage: Es dürfen nur Daten abgefragt werden, die für die eindeutige Zuordnung und Abwicklung des Widerrufs erforderlich sind.
- Keine zusätzlichen Angaben: Händler:innen dürfen keine weiteren Angaben wie Rückgabegründe verlangen.
- Rücksendeetikett: Nach Widerruf besteht keine Pflicht, automatisch ein Rücksendeetikett bereitzustellen.

