Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein Gesetzespaket beschlossen, das den Verbraucherschutz spürbar stärkt. Darin enthalten ist die verbindliche Einführung eines Widerrufsbuttons, der Online-Verträge deutlich transparenter und leichter widerrufbar machen soll.
Zentrale Eckpunkte des Gesetzespakets:
- Widerrufsbutton wird Pflicht: Online-Angebote müssen ab dem Inkrafttreten eine gut sichtbare Schaltfläche mit eindeutiger Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ bereitstellen – Nutzer:innen sollen damit Verträge ebenso einfach beenden können wie abschließen.
- Greenwashing und manipulative Designs gestoppt: Es kommen klare Regeln zur Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln; irreführende Designs, speziell im Finanzbereich, werden untersagt.
- Schutz bei Krediten und Schuldnerberatung: Künftig fallen auch Kleinkredite unter 200 € und Buy-now-pay-later-Modelle unter die Verbraucherschutzpflichten. Kreditanbieter müssen eine Tragfähigkeitsprüfung durchführen und bei Zahlungsschwierigkeiten aktiv auf Schuldnerberatung verweisen.
Hintergrund & Zeitplan
Händler:innen müssen ihre Checkout-Oberfläche anpassen und den Widerrufsprozess prominent integrieren. Rechtsverbindlichkeit erlangt die Regelung ab dem 19. Juni 2026, in Anpassung an die EU-Richtlinie (2023/2673) — Unternehmen sollten frühzeitig agieren, um rechtzeitig konform zu sein.
Tipps für Online-Händler:innen
| Empfehlung | Details |
|---|---|
| Button-Design einplanen | Direkt im Checkout- oder Kundenbereich eindeutig platzieren, gut sichtbar und dauerhaft verfügbar |
| Beschriftung beachten | Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Jetzt widerrufen“ wählen |
| Prozesse nutzerfreundlich gestalten | Button sollte in zwei Klicks funktionieren – ohne Login-Hürden und technisch leicht erreichbar |
| Frühzeitig vorbereiten | UX, Recht und IT-Teams frühzeitig einbinden, um rechtzeitig konform zu sein |
Fazit
Mit dem Gesetzespaket stärkt das Kabinett gleich mehrere Bereiche des Verbraucherschutzes: Der Widerrufsbutton wird zur zentralen digitalen Maßnahme, ergänzt um Schutz gegen Greenwashing und flexiblere Kreditregeln. Für Händler:innen bedeutet dies: Ein klarer Handlungsrahmen – kombinierbar mit kundenfreundlichem Design und zukunftssicherer Compliance.

