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Zalando verliert vor EU-Gericht: VLOP-Einstufung nach DSA bleibt bestehen

Foto: Zalando

Foto: Zalando

Nach einem offiziellen Urteil des EU-Gerichts bleibt Zalando unter der strengen Einstufung als Very Large Online Platform (VLOP) laut Digital Services Act (DSA). Das Gericht lehnte die Klage des Unternehmens ab – die Einstufung bleibt bestehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Zalando und stellt eine wichtige Präzedenz unter den DSA-Fällen dar.
Zalando hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuführen.

Hintergrund: Was führt zur Einstufung als VLOP?

Konsequenzen und nächste Schritte

Fazit

Mit dem Urteil des EU-Gerichts ist klar: Zalando wird seitens der EU als systemrelevanter digitaler Akteur angesehen – und muss als VLOP die vollen DSA-Regeln umsetzen. Diese Entscheidung dürfte für alle großen europäischen Plattformen Konsequenzen haben. Zalando bereitet sich nun auf den nächsten juristischen Schritt vor.

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