Amazon ändert Wunschlisten: Öffentliche Listen geben künftig Empfängeradresse an Drittanbieter weiter

Ab März 2026 können Empfängeradressen bei öffentlichen Amazon-Wunschlisten an Drittanbieter weitergegeben werden. Amazon empfiehlt Sichtbarkeitseinstellungen zu ändern.

Ab dem 25. März 2026 ändert Amazon das Verhalten öffentlicher Wunschlisten: Kunden können nicht mehr steuern, ob Bestellungen über Amazon selbst oder Drittanbieter im Marketplace abgewickelt werden. Das bedeutet, dass bei öffentlichen Wunschlisten Empfängeradressen künftig an Verkäufer und Logistikpartner weitergegeben werden können, berichtet Heise.

Was ändert sich?

Bisher konnten Nutzer:innen bei Wunschlisten angeben, dass Amazon die Bestellung abwickelt, wodurch die Adresse geschützt blieb. Mit der neuen Regelung entfällt diese Möglichkeit. Wenn eine öffentliche Wunschliste mit einer Adresse verknüpft ist, erhalten Drittanbieter im Versandprozess Lieferaktualisierungen und Tracking-Informationen, die die Adresse enthalten können.

Risiken und Empfehlungen

Insbesondere Influencer und Marken, die Wunschlisten öffentlich teilen, sind betroffen. Es besteht das Risiko, dass unzuverlässige Drittanbieter oder potenzielle Stalker die Adresse erhalten könnten. Amazon empfiehlt als Abhilfe, die Sichtbarkeit der Wunschliste von „Öffentlich“ auf „Geteilt“ oder „Privat“ umzustellen oder die Lieferadresse auf „Keine“ zu setzen. Das erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand für Nutzer:innen.

Keine Angaben zu Kundenvorteilen

Amazon gab auf Nachfrage keine Auskunft darüber, welche Vorteile die Änderung für Kund:innen bringen soll. Nutzer:innen müssen künftig selbst aktiv werden, um ihre Privatsphäre zu schützen.

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