Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Whaleco Technology Limited, Betreiberin des Online-Marktplatzes Temu, eingeleitet. Ziel der Untersuchung ist die Überprüfung der Händlerkonditionen sowie weiterer Verhaltensweisen gegenüber Drittanbieter:innen auf dem deutschen Ableger von Temu. Im Fokus steht der Verdacht, dass Temu unzulässige Preisvorgaben gegenüber Händler:innen macht.
Verdacht auf unzulässige Preisvorgaben
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärt: „Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz macht. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“ Temu agiert als Plattformbetreiber und nicht als Verkäuferin, bietet aber eine breite Produktpalette über die Webseite temu.com sowie eine mobile App an.
Relevanz und Reichweite von Temu
Seit Mai 2024 ist Temu im Rahmen des Digital Services Act (DSA) als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft und unterliegt damit erweiterten Transparenzpflichten. Im ersten Halbjahr 2025 meldete Temu durchschnittlich 115,7 Millionen aktive Nutzer:innen pro Monat in der EU, davon 19,3 Millionen in Deutschland. Seit etwa einem Jahr ist die Plattform auch für deutsche Händler:innen geöffnet.
Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE)
Das Verfahren stützt sich unter anderem auf eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE). Dieser wirft Temu unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler:innen vor, insbesondere bei den Konditionen für den Verkauf an deutsche Endkund:innen.
Parallel laufendes EU-Verfahren
Unabhängig vom Verfahren des Bundeskartellamts untersucht die EU-Kommission mögliche Verstöße Temus gegen Produktsicherheitsvorgaben. Dabei geht es um den Verdacht, dass auf der Plattform nicht konforme Babyspielzeuge oder Elektronikartikel angeboten werden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, drohen dem Unternehmen empfindliche Strafen.
