Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Meta der Deutschen Telekom etwa 30 Millionen Euro für die Nutzung der Telekom-Netze schuldet. Das Urteil bestätigt ein früheres Urteil des Landgerichts Köln und stärkt die Position europäischer Netzbetreiber in der „Fair-Share“-Debatte um die Finanzierung der Netzinfrastruktur.
Hintergrund des Rechtsstreits
Meta hatte bis 2021 für den Transport großer Datenmengen über das Netz der Telekom gezahlt, die Zahlungen jedoch eingestellt, obwohl die Dienste wie Facebook, Instagram und WhatsApp weiterhin genutzt wurden. Die Telekom klagte daraufhin auf Zahlung. Das Gericht stellte fest, dass die Telekom mit dem Datentransport eine eigenständige, werthaltige Leistung erbringt, für die Meta-Tochter Edge Network vergütungspflichtig ist.
Details zum Urteil
- Das Landgericht Köln hatte Meta bereits zur Zahlung von über 20 Millionen Euro verurteilt.
- Das OLG Düsseldorf bestätigte die Forderung für einen längeren Zeitraum und erhöhte die Summe auf rund 30 Millionen Euro.
- Das Gericht sah keinen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Telekom, da Edge Network über Alternativen verfüge, den Datenverkehr umzuleiten.
Bedeutung für die Fair-Share-Debatte
Das Urteil stärkt die Forderungen europäischer Netzbetreiber, dass große US-Techkonzerne wie Meta sich an den Kosten für den Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur beteiligen müssen. Die Entscheidung gilt als wegweisender Präzedenzfall und könnte ähnliche Verfahren in anderen EU-Ländern beeinflussen.
Ausblick
Meta kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die Zahlungshöhe ist für Meta finanziell überschaubar, doch die Anerkennung der generellen Zahlungspflicht signalisiert eine mögliche Trendwende in der Netzpolitik.
