Der Wolfsburger Online-Shop Midoya befindet sich seit dem 11. August 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Ulrike Sythes (Dreyer Radtke Sythes) wurde bestellt und hat angekündigt, den Betrieb fortführen zu wollen. Trotz bestätigter Retouren stehen viele Kund:innen weiterhin ohne Rückerstattung da.
Betrieb läuft weiter – aber zu wessen Lasten?
Obwohl der Online-Shop weiterhin Bestellungen entgegennimmt, berichten zahlreiche Käufer:innen von ausstehenden Zahlungen – teilweise Wochen nach bestätigtem Retoureneingang. In Bewertungsplattformen wie Trustpilot häufen sich negative Berichte und teils heftige Vorwürfe.
Gründer starten neues Unternehmen – während Kund:innen warten
Parallel zur Insolvenz haben die Gründer Colin Singh und Max Gaas bereits die GS Home & Holiday GmbH gegründet, die sich mit Kurzzeitvermietungen von möblierten Appartements beschäftigt und mit einem Stammkapital von 25.000 Euro startet. Eine Entwicklung, die bei enttäuschten Kunden für zusätzlichen Ärger sorgt.
Rechte der Kund:innen – Handlungsempfehlungen
Für Verbraucher:innen gelten im Insolvenzfall folgende Optionen:
- Forderungen anmelden: Zahlungen oder Retouren können als Forderungen in der Insolvenztabelle geltend gemacht werden. Formulare sendet der Insolvenzverwalter in der Regel zu.
- Garantien & Gewährleistung: Bestehen Kaufmängel, gilt weiterhin die zweijährige Gewährleistung. Schäden sollten als Schadensersatz geltend gemacht werden
- Gutscheine einreichen: Auch Gutscheine können angemeldet, jedoch häufig nur anteilig eingelöst werden.
