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Verbraucherschützer klagen gegen DHL: Nachbarschaftszustellung im Visier

Los Angeles, California, USA - 15 March 2020: Deutsche Post DHL Group icon on website page. Dpdhl.com logo visible on display screen, Illustrative Editorial.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Köln Klage gegen die Deutsche Post AG eingereicht. Grund sind Klauseln in den AGB von DHL, die es dem Paketdienst ermöglichen, Sendungen ohne ausdrückliche Zustimmung beim Nachbarn oder Hausbewohner:innen abzugeben.

Worum geht es konkret?

In den AGB heißt es, dass DHL Pakete, die nicht direkt zugestellt werden können, an „Ersatzempfänger“ aushändigen darf – darunter ausdrücklich Nachbar:innen. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Express- oder identitätsgeprüfte Sendungen.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Klausel gegen gesetzliche Vorgaben verstößt:

Rechtlicher Hintergrund

Seit Jahren gibt es Streit darüber, ob eine generelle Ersatzzustellung beim Nachbarn zulässig ist. Zwar erlaubt die Post-Universaldienstleistungsverordnung in bestimmten Fällen eine Nachbarschaftszustellung, jedoch nur unter engen Bedingungen und nicht als Standardregel in den AGB.

Bedeutung für Verbraucher:innen und Händler

Ausblick

Das Gericht wird klären müssen, ob DHL die umstrittene Klausel künftig weiter verwenden darf. Ein Urteil hätte Signalwirkung für die gesamte Paketbranche, da ähnliche Regelungen auch bei anderen Zustelldiensten üblich sind.

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