Deutsche Post: Gericht erklärt Bestellprozess für Nachsendeservice als irreführend

Das Landgericht Köln urteilt, dass die Deutsche Post Kund:innen im Nachsendeservice-Bestellprozess irreführt, indem ein Widerrufsrecht bestätigt wird, das ausgeschlossen ist.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat erfolgreich gegen die Deutsche Post AG geklagt. Das Landgericht Köln entschied am 26. Februar 2026 (Az. 81 O 74/25), dass die Gestaltung des Bestellprozesses für den Nachsendeservice der Deutschen Post irreführend ist.

Hintergrund der Entscheidung

Im Bestellprozess mussten Kund:innen bestätigen, dass ihnen ein Widerrufsrecht zusteht – obwohl dieses im Kleingedruckten ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das Gericht wertete diese Praxis als irreführend, da die Kunden dadurch in die Irre geführt werden.

Abweichende Auffassung zur Widerrufsrechtsbegründung

Die Verbraucherzentrale forderte zudem, dass ein Widerrufsrecht entweder gewährt oder dessen Ausschluss ausführlich begründet werden müsse. Diese Ansicht teilte das Gericht jedoch nicht.

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