Die EU-Kommission plant mit „EU Inc.“ eine neue, einheitliche Rechtsform speziell für Start-ups, die den Zugang zum europäischen Binnenmarkt deutlich erleichtern soll. Ziel ist es, Gründungen zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und jungen, innovativen Unternehmen eine schnelle Expansion in alle 27 Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Was bedeutet „EU Inc.“ für Unternehmen?
Unternehmen sollen sich künftig vollständig digital und innerhalb von 48 Stunden EU-weit registrieren können. Das Modell schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen neben den nationalen Regelungen und soll die bisherige Fragmentierung der Kapitalmärkte überwinden. Mehrfachregistrierungen und parallele Firmensitze werden überflüssig, wodurch Kosten und Zeitaufwand deutlich sinken.
Die einheitlichen, digitalen Verfahren umfassen Handelsregistereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bankkontoeröffnung. Zudem erhöht „EU Inc.“ die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften durch harmonisierte Gesellschafterrechte, transparente Governance-Standards und klar geregelte Haftungsfragen.
Positives Echo aus Politik und Wirtschaft
SPD-Europaabgeordneter René Repasi unterstützt das Vorhaben, fordert jedoch hohe Schutzstandards im Arbeits- und Sozialrecht sowie Verbraucherschutz. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst sieht „EU Inc.“ als wichtigen Impuls für den Startup-Standort Europa, da zwei Drittel der deutschen Start-ups eine einheitliche EU-Rechtsform als förderlich ansehen.
Herausforderungen und Ausblick
Für die Umsetzung sind die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments erforderlich. Entscheidend wird sein, wie schnell eine Einigung erzielt wird und wie nahtlos die Anbindung an nationale Systeme gelingt. Gewerkschaften und Politiker warnen vor möglichen Umgehungen von Arbeitnehmerrechten durch die Trennung von wirtschaftlicher Tätigkeit und rechtlichem Sitz.
