Gericht kippt Amazon Prime Preiserhöhung – Verbraucherzentrale gewinnt erneut vor Oberlandesgericht Düsseldorf

sgericht Düsseldorf hat am 30. Oktober 2025 die Preisanpassungsklausel in den Amazon Prime-Teilnahmebedingungen für unwirksam erklärt. Damit erleidet Amazon eine weitere juristische Niederlage im Streit um die Preiserhöhung von 2022. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die einseitige Anhebung der Prime-Gebühren geklagt und nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen.

Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden

Im September 2022 hatte Amazon die Prime-Mitgliedsbeiträge deutlich erhöht: von 69 Euro auf 89,90 Euro bei jährlicher Zahlung, beziehungsweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro bei monatlicher Zahlung – eine Steigerung von bis zu 30 Prozent. Amazon begründete dies mit gestiegenen Kosten und berief sich auf eine Klausel, die dem Unternehmen das Recht einräumt, die Preise ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden anzupassen, sofern diese nicht fristgerecht widersprechen. Das Gericht sah hierin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen.

Urteil bestätigt: Einseitiges Preisanpassungsrecht ist unwirksam

Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Januar 2025. Die Richter führten aus, dass Amazon mit der Klausel ein einseitiges Preisanpassungsrecht ohne transparente Kriterien eingeräumt habe. Kunden könnten die Änderung nur durch Kündigung ablehnen, was keine einvernehmliche Vertragsänderung darstelle. Zudem bestehe kein Bedürfnis für ein solches Preisanpassungsrecht, da Amazon den Vertrag jederzeit kündigen könne.

Verbraucherzentrale plant Sammelklage und Rückzahlungen

Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beträge für betroffene Kunden zurückzufordern. Kunden können bereits jetzt auf Basis des Urteils Rückzahlungen von Amazon verlangen. Bei jährlicher Zahlung könnten bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt worden sein, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Angesichts der großen Zahl an Prime-Mitgliedern in Deutschland könnten die Rückzahlungen für Amazon einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.

Amazon kündigt Prüfung und mögliche Revision an

Amazon reagierte zurückhaltend und kündigte an, das Urteil gründlich prüfen zu wollen. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, sodass der Fall möglicherweise noch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht entschieden wird.

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