Klage gegen Deichmann: Werbung für Schuhe als „nachhaltig“ untersagt

Das Landgericht Bochum hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Schuhkonzern Deichmann wegen irreführender Werbung stattgegeben. Deichmann hatte über tausend Produkte mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ beworben, ohne die behaupteten Umweltvorteile nachweisen zu können. Das Gericht entschied (Az. I-16 O 28/25), dass Deichmann diese Produkte nicht mehr als „nachhaltig“ bezeichnen darf.

Irreführende Werbung ohne nachweisbare Umweltvorteile

Die DUH konnte im Verfahren aufdecken, dass die beworbenen Schuhe keine nachweisbaren Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweisen. Die Werbung mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ ohne klare Belege stellt eine Täuschung der Verbraucher:innen dar. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden – und das ist schlicht illegal. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen – alles andere ist Greenwashing.“

Deichmann erkennt irreführende Werbung an

Nachdem das Gericht klargemacht hatte, dass die Klage Erfolg haben würde, hat Deichmann die irreführende Werbung anerkannt und den Begriff „Nachhaltigkeit“ bei den betroffenen Produkten entfernt. Damit reagiert das Unternehmen auf die rechtlichen Vorgaben und das Urteil.

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