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Meta darf öffentliche Nutzerdaten für KI-Training nutzen – OLG Schleswig weist Eilantrag ab

Das OLG Schleswig wies einen Eilantrag gegen Meta ab – die Verarbeitung öffentlich zugänglicher Nutzerdaten für KI-Zwecke sei nicht eilbedürftig, da Meta frühzeitig informiert hatte und die Daten de-identifiziert wurden. Formeller Einspruch bleibt möglich via Hauptsacheverfahren.
Foto: pexels.com Foto: pexels.com
Foto: pexels.com

Wie beck-aktuell berichtet, wies das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 6 UKI 3/25) den Eilantrag der niederländischen Verbraucherschutzstiftung SOMI gegen Meta ab. SOMI wollte Meta untersagen lassen, öffentlich zugängliche Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern ohne deren explizite Zustimmung für das Training von KI, etwa für den Llama-Dienst, zu nutzen. Das Gericht sah jedoch keine Dringlichkeit – der Antrag wurde daher abgelehnt.

Gründe der Entscheidung

  • Frühzeitige Kommunikation: Meta kündigte bereits 2024 und konkret im April 2025 per Pressemitteilung und E-Mail die Datennutzung an – auch SOMI wurde informiert. Daher war die Nutzung nicht überraschend.
  • Verzögerung der Klage: Der Antrag wurde erst am 27. Juni 2025 gestellt – zu diesem Zeitpunkt hatte Meta die Daten bereits einen Monat genutzt. Das Gericht wertete das als zu spät für einen einstweiligen Rechtsschutz.
  • DSGVO-Konformität anzunehmen: Es wurden nur öffentliche Daten volljähriger Nutzer verarbeitet und diese wurden de-identifiziert sowie tokenisiert, was laut Gericht Datenschutzrisiken abmindert.
  • Kein Eilverbot möglich: Aufgrund fehlender Eilbedürftigkeit sei ein sofortiges Verbot nicht gerechtfertigt. SOMI kann nun gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren weiterklagen.

Ein ähnlicher Antrag der Verbraucherzentrale NRW war bereits zuvor vor dem OLG Köln gescheitert (Az. 15 UKl 2/25).


Bedeutung für Unternehmen und den E-Commerce

  • Ansatzpunkt für KI-Strategien: Meta kann öffentliche Nutzerinhalte weiterhin für KI-Modelle nutzen – sofern die Datenverarbeitung transparent ist und Nutzer Widerspruchsmöglichkeiten haben.
  • Rechtliche Planungssicherheit: Die Entscheidung betont die Bedeutung von rechtzeitiger Kommunikation bei Datenverarbeitung durch große Plattformen.
  • Handlungsräume für Händler und Plattformen: Unternehmen sollten ihre Datenschutzerklärungen und Opt-out-Mechanismen proaktiv gestalten – insbesondere wenn KI-Tools im Einsatz sind.
  • Interessenausgleich im Fokus: Der Fall zeigt, dass Gerichte versuchen, den Spagat zwischen Datenschutz und Innovationsförderung vernünftig zu wahren.
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