Das Oberlandesgericht Jena hat Meta am 2. März 2026 (Az. 3 U 31/25) zu einer Schadensersatzzahlung von 3.000 Euro verurteilt. Grund sind Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit den von Meta an Webseiten- und App-Betreiber verteilten Business Tools, die eine umfassende Nachverfolgung der Internetnutzung ermöglichen – auch ohne Einwilligung der Betroffenen.
Umfangreiche Datenerfassung ohne wirksame Einwilligung
Die Business Tools von Meta erfassen unter anderem sensible personenbezogene Daten, etwa zu psychischen Erkrankungen oder Medikamentenbestellungen, selbst wenn Nutzer:innen nicht im sozialen Netzwerk eingeloggt sind. Das Gericht sah diese anlasslose Datensammlung als Verstoß gegen europäische Datenschutzprinzipien wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung an.
Weitere gerichtliche Anordnungen
Neben dem Schadensersatz muss Meta dem Kläger umfassend Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen und diese löschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Bedeutung für Unternehmen
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen, Datenminimierung und klarer Opt-in-Verfahren – insbesondere bei sensiblen Datenkategorien. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Cookie-Banner sowie Consent-Logs entsprechend gestalten.
