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PayPal in der Kritik: Gutachten offenbart schwere DSGVO-Verstöße

Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise wirft PayPal systematische DSGVO-Verstöße vor. Kritik an unzulässiger Datenverarbeitung für Werbung und mangelnder Transparenz.
Foto: PayPal Foto: PayPal
Foto: PayPal

Datenschutzexpertise erhebt schwere Vorwürfe gegen PayPal. Dem Zahlungsdienstleister werden systematische Verstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vorgeworfen. Besonders im Fokus steht das Werbeprogramm „Offsite Ads“, bei dem PayPal Transaktionsdaten ohne aktive Zustimmung der Nutzer:innen für personalisierte Werbung außerhalb der Plattform nutzt.

Kritikpunkte des Gutachtens

  • Unwirksame Einwilligungen: Die Zustimmung zur Datenverarbeitung ist bei Kontoeröffnung voreingestellt, was gegen die DSGVO-Anforderung eines aktiven Opt-ins verstößt.
  • Datenweitergabe an über 600 Partner: PayPal teilt personenbezogene Daten mit zahlreichen Unternehmen weltweit, darunter Werbefirmen, Kreditauskunfteien und US-amerikanische Dienstleister. Transparenz über Empfänger und Umfang fehlt.
  • Verarbeitung sensibler Daten: Gesundheitsdaten, Informationen zu sexuellen Vorlieben und weitere sensible Daten werden ohne ausreichenden Schutz verarbeitet.
  • Überlange Speicherdauer: Daten werden bis zu zehn Jahre gespeichert, was die zulässigen Fristen der DSGVO überschreitet.
  • Unklare Ko-Verantwortung: PayPal erkennt seine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung mit Partnern und Verkäufern nicht ausreichend an.

Reaktionen und Forderungen

Datenschützer Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise fordert eine strengere Regulierung und eine klare Trennung zwischen Zahlungsdaten und deren kommerzieller Nutzung. Das Gutachten sieht PayPal als Beispiel für systemisches Versagen im Datenschutz bei digitalen Zahlungsdiensten.

PayPal erklärte gegenüber Heise, das Gutachten eingehend zu prüfen und betont die zentrale Bedeutung der Einhaltung europäischer Datenschutzanforderungen für die Entwicklung und den Betrieb seiner Produkte. Kritische Fragen des Gutachtens seien bisher nur unzureichend beantwortet worden.

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