Die Europäische Union will bereits ab 2026 Zölle auf Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 Euro erheben. Diese Maßnahme soll vor allem den unfairen Wettbewerb durch Billiganbieter wie Shein und Temu eindämmen, die bislang von der Zollfreigrenze profitierten. Ursprünglich war die Abschaffung der Zollfreigrenze erst für 2028 geplant, doch der Druck europäischer Einzelhändler und Branchenverbände führte zu einer vorgezogenen Reform.
Hintergrund und Zielsetzung
Mit jährlich Milliarden von Paketen aus Asien, vor allem China, wird der Wettbewerb im europäischen Onlinehandel stark verzerrt. Unternehmen aus Drittstaaten konnten bisher ohne Zollgebühren versenden, was den europäischen Händlern einen Nachteil verschaffte. Die neue Regelung sieht eine Pauschalgebühr von etwa zwei Euro pro Paket vor, um diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen und Zollbetrug durch falsche Warenwertangaben zu erschweren.
Unterstützung und Forderungen der Handelsverbände
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) begrüßt die Maßnahme, fordert jedoch eine bessere Digitalisierung und Ausstattung der Zollbehörden, um die Kontrolle der wachsenden Paketmengen zu gewährleisten. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Reform und fordert konsequente Maßnahmen gegen systematische Rechtsverstöße, Steuerhinterziehung und die Missachtung von EU-Standards bei Produktsicherheit und Nachhaltigkeit.
Umweltaspekte und Verbraucherschutz
Neben der wirtschaftlichen Fairness steht auch der Umweltschutz im Fokus. Die hohe Anzahl an Importen führt zu steigenden CO₂-Emissionen. Die neue Gebühr soll Verbraucher:innen zudem zu bewussterem und nachhaltigerem Einkauf animieren.
Kritik an der Bundesregierung
Kritiker bemängeln, dass Deutschland bislang keine ausreichenden Maßnahmen gegen Plattformen wie Shein und Temu ergriffen habe. Die EU-Zollreform wird daher auch als Chance gesehen, nationale Regulierungsdefizite auszugleichen.
