Widerrufsbutton: Alles, was Händler ab Juni 2026 wissen müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton anbieten. Erfahren Sie, wie er platziert, gestaltet und genutzt werden muss – inklusive rechtlicher Anforderungen.

Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Händler:innen verpflichtet, einen Widerrufsbutton in ihrem Shop zu integrieren. Dieser soll Verbraucher:innen eine einfache, schnelle und transparente Möglichkeit bieten, ihren Widerruf zu erklären. Im Folgenden die wichtigsten Informationen zu Platzierung, Gestaltung und Ablauf.

Platzierung & Gestaltung

  • Ständige Verfügbarkeit: Der Widerrufsbutton muss von jeder Unterseite des Online-Shops aus erreichbar sein – ohne Umwege oder mehrere Klicks.
  • Zulässige Positionen: Kopfzeile (Header), Fußzeile (Footer) oder im Kundenkonto, sofern er dort deutlich hervorgehoben ist.
  • Leichter Zugang: Die Nutzung darf nicht von Login, Registrierung oder Authentifizierung abhängig sein – auch Gastbestellungen müssen den Button nutzen können.
  • Optische Hervorhebung: Auffällige Farbe, ausreichender Kontrast und klare räumliche Abgrenzung sorgen für gute Sichtbarkeit.
  • Eindeutige Beschriftung: Begriffe wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind Pflicht. Mehrdeutige Begriffe wie „stornieren“ sind unzulässig.
  • Button oder Link: Technisch ist ein Button nicht zwingend erforderlich; ein klar gekennzeichneter Link mit der Bezeichnung „Widerruf“ ist ebenfalls zulässig.
  • Kein Verstecken: Der Button darf nicht in Dropdown-Menüs oder versteckt sein.
  • Mobile Verfügbarkeit: Der Widerrufsbutton muss auf allen Endgeräten (Desktop, Smartphone, Tablet) verfügbar sein.

Verfügbarkeit & Zugang

  • Durchgehende Verfügbarkeit: Verbraucher:innen müssen den Widerruf jederzeit innerhalb der Widerrufsfrist über den Button erklären können – auch ohne Kundenkonto und unabhängig davon, ob bereits bestellt wurde oder nicht.

Ablauf nach dem Klick

  • Widerrufserklärung: Nach dem Klick muss eine eindeutige und bewusste Widerrufserklärung erfolgen, z. B. durch einen weiteren Klick auf „Widerruf absenden“.
  • Bestätigung: Händler:innen müssen den Eingang des Widerrufs unverzüglich bestätigen, etwa per E-Mail.
  • Kein automatischer Widerruf: Der Klick auf den Button allein reicht nicht aus, um den Vertrag automatisch zu widerrufen.

Anwendungsbereich & Ausnahmen

  • Widerrufsbelehrung bleibt Pflicht: Der Widerrufsbutton ersetzt nicht die klassische Widerrufsbelehrung, sondern ergänzt sie um einen einfachen elektronischen Widerrufsweg.
  • Anpassung der Belehrung: Die Widerrufsbelehrung muss an den Widerrufsbutton angepasst werden.

Nutzungspflicht & Alternativen

  • Keine Pflicht zur Nutzung: Verbraucher:innen sind nicht verpflichtet, den Widerrufsbutton zu verwenden; Widerrufe können weiterhin per E-Mail oder in der Rücksendung erklärt werden.
  • Weitere Widerrufsmöglichkeiten: Händler:innen müssen neben dem Widerrufsbutton weitere Widerrufsmöglichkeiten anbieten.

Daten & Rücksendung

  • Datenabfrage: Es dürfen nur Daten abgefragt werden, die für die eindeutige Zuordnung und Abwicklung des Widerrufs erforderlich sind.
  • Keine zusätzlichen Angaben: Händler:innen dürfen keine weiteren Angaben wie Rückgabegründe verlangen.
  • Rücksendeetikett: Nach Widerruf besteht keine Pflicht, automatisch ein Rücksendeetikett bereitzustellen.
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