Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sieht in einer aktuellen Auslegung der ab 12. August 2026 geltenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR) die Möglichkeit, dass das Anbringen eines Versandetiketts auf Kartons Händler:innen zu Verpackungserzeugern macht. Begründet wird dies damit, dass das Versandetikett die Verpackung verändert, etwa durch eine Gewichtserhöhung, und somit Erzeugerpflichten wie Kennzeichnung, Registrierung und Lizenzierung auslöst.
Händlerbund widerspricht
Der Händlerbund hält diese Interpretation für falsch. Ein einfaches Versandetikett ändere weder die Materialzusammensetzung noch die Recyclingfähigkeit der Verpackung. Dennoch nimmt der Händlerbund die Position der ZSVR ernst und steht im Austausch mit der Behörde. Die offizielle Auslegung wird für Juli 2026 erwartet.
Auswirkungen und Handlungsempfehlungen
Sollte die ZSVR-Position bestätigt werden, müssten Händler umfangreiche Pflichten erfüllen, obwohl die Verpackung bereits vom Hersteller in Verkehr gebracht wurde. Der Händlerbund versichert, seine Mitglieder eng zu begleiten und Lösungen für alle Szenarien zu erarbeiten.