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Zalando verliert vor EU-Gericht: VLOP-Einstufung nach DSA bleibt bestehen

Das EU-Gericht lehnt Zalando-Klage ab: Die Plattform zählt künftig offiziell als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) – mit entsprechenden DSA-Pflichten. Zalando kündigt Berufung an.
Foto: Zalando Foto: Zalando
Foto: Zalando

Nach einem offiziellen Urteil des EU-Gerichts bleibt Zalando unter der strengen Einstufung als Very Large Online Platform (VLOP) laut Digital Services Act (DSA). Das Gericht lehnte die Klage des Unternehmens ab – die Einstufung bleibt bestehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Zalando und stellt eine wichtige Präzedenz unter den DSA-Fällen dar.
Zalando hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuführen.

Hintergrund: Was führt zur Einstufung als VLOP?

  • Regulatorische Anforderung: Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzer:innen innerhalb der EU fallen unter die VLOP-Kategorie und unterliegen erweiterten Anforderungen.
  • Nutzerzahl als entscheidendes Kriterium: Das EU-Gericht stützt sich auf die Kombi-Zahl von über 83 Millionen aktiven Nutzer:innen, einschließlich derjenigen über das Partnerprogramm. Da Zalando nicht unterscheiden konnte, wer tatsächlich Inhalte von Drittanbietern konsumiert hat, gilt die Bruttonummer als entscheidend.
  • Hybridmodell zählt nicht aus: Zalando hatte argumentiert, sein hybride Plattformstruktur – bestehend aus eigenem Handel plus Partnerprogramm – sei kein klassisches Marktplatzmodell. Diese Argumentation fand jedoch vor Gericht keine Zustimmung.

Konsequenzen und nächste Schritte

  • Strengere Pflichten unter DSA: Zalando muss nun Transparenz über seine Algorithmen schaffen, schädlichen oder illegalen Drittinhalte stärker kontrollieren und regelmäßige Risikobewertungen durchführen.
  • Erste Anfechtung unter DSA: Als erste Klage dieser Art ist der Fall richtungsweisend – auch Meta und TikTok sollen sich bald in eigenen Verfahren zur DSA-Einstufung äußern.
  • Berufung angekündigt: Zalando kündigt an, den Fall vor dem EuGH fortzuführen – mit rechtlichen Schutzargumenten für hybride Plattformmodelle.

Fazit

Mit dem Urteil des EU-Gerichts ist klar: Zalando wird seitens der EU als systemrelevanter digitaler Akteur angesehen – und muss als VLOP die vollen DSA-Regeln umsetzen. Diese Entscheidung dürfte für alle großen europäischen Plattformen Konsequenzen haben. Zalando bereitet sich nun auf den nächsten juristischen Schritt vor.

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