Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln sorgt für mehr Klarheit beim Umgang mit Amazon-ASINs und Kundenbewertungen. Ändert ein Händler einen wesentlichen Bestandteil eines Produkts, darf er die bisherige ASIN nicht weiterverwenden, wenn dadurch alte Rezensionen für das neue Angebot erhalten bleiben. Nach Auffassung des Gerichts kann dies Verbraucher irreführen und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Produkt geändert, Bewertungen geblieben
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Streit zwischen zwei Anbietern von Balkon-Solaranlagen auf Amazon. Einer der Händler hatte den Wechselrichter seines Komplettsets ausgetauscht, das Angebot jedoch weiterhin unter derselben ASIN veröffentlicht. Dadurch blieben sämtliche Kundenbewertungen des ursprünglichen Produkts sichtbar.
Das Landgericht Köln hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln bewertete den Sachverhalt jedoch anders und gab der Beschwerde statt. Nach Ansicht des Gerichts beziehen sich die vorhandenen Bewertungen nicht mehr ausschließlich auf das aktuell angebotene Produkt und können deshalb eine irreführende Angabe darstellen.
Bewertungen müssen zum angebotenen Produkt passen
Nach Auffassung des OLG Köln sind Kundenbewertungen ein zentrales Element bei der Kaufentscheidung auf Amazon. Deshalb müssen sie sich auf das tatsächlich angebotene Produkt beziehen.
Entscheidend sei nicht, wie viele Rezensionen ausdrücklich den ursprünglichen Produktbestandteil erwähnen. Vielmehr reiche bereits die überwiegende Wahrscheinlichkeit aus, dass ein Teil der Bewertungen für eine frühere Produktversion abgegeben wurde. Werden diese Bewertungen für ein wesentlich geändertes Angebot weiter genutzt, könne dies Verbraucher über die Qualität und Akzeptanz des aktuellen Produkts täuschen.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Anzahl der Bewertungen selbst ein relevantes Kaufkriterium darstellt. Mehrere hundert Rezensionen vermittelten Käufern den Eindruck eines etablierten und vielfach gekauften Produkts. Dadurch könne die Kaufentscheidung beeinflusst werden.
Neue ASIN bei wesentlichen Änderungen
In seiner Entscheidung verweist das OLG Köln auch auf die Amazon-Richtlinien. Danach ist grundsätzlich eine neue ASIN erforderlich, wenn sich ein Produkt in wesentlichen Merkmalen verändert.
Im konkreten Fall sah das Gericht den Austausch des Wechselrichters als wesentliche Änderung an. Unabhängig von den internen Vorgaben Amazons komme es jedoch vor allem auf das Wettbewerbsrecht an. Maßgeblich sei, dass Kundenbewertungen nicht für ein anderes Produkt genutzt werden dürfen, wenn dadurch eine irreführende Darstellung entsteht.
Wettbewerbsrechtliche Folgen möglich
Das Oberlandesgericht untersagte dem betroffenen Händler im Wege der einstweiligen Verfügung, das geänderte Produkt weiterhin mit den bisherigen Bewertungen anzubieten. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder oder weitere rechtliche Schritte.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Änderungen an einem Produkt nicht nur Auswirkungen auf die Produktdarstellung, sondern auch auf bestehende Kundenbewertungen haben können. Werden wesentliche Bestandteile eines Angebots geändert, sollte geprüft werden, ob eine neue ASIN erforderlich ist.
Quelle: Onlinehändlerbund , 06. Juli 2026 ; Oberlandesgericht Köln , 18. Mai 2026
