Die von der Rentenkommission vorgeschlagenen Reformen zielen auf längeres Arbeiten, eine verpflichtende kapitalmarktgedeckte Zusatzrente und eine breitere Beitragszahlerbasis ab. Für Unternehmer:innen und Selbstständige bedeuten die Pläne höhere Kosten, unter anderem durch einen zusätzlichen paritätisch finanzierten Beitragssatz von zwei Prozent, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils um ein Prozent belastet. Zudem sollen künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Abschaffung der Minijobs
Die Kommission empfiehlt, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, was faktisch das Ende der Minijobs bedeutet. Für viele Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe mit saisonalem Arbeitsaufwand, könnte dies zu erheblichen Herausforderungen führen.
Regierung plant umfassende Umsetzung
Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigten an, die Vorschläge zügig und vollständig umzusetzen. Die Reform soll das Rentenniveau sichern und die Lasten gerecht über alle Generationen verteilen. Die kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild könnte der jüngeren Generation deutlich höhere Renten bringen.
Auswirkungen für Händler
Händler müssen sich auf steigende Sozialabgaben einstellen, insbesondere wenn sie Selbstständige beschäftigen oder Minijobs nutzen. Die längere Lebensarbeitszeit und zusätzliche Beitragszahlungen erhöhen die Kosten. Gleichzeitig eröffnet die Reform Perspektiven für eine nachhaltige Altersvorsorge.