Der Deutsche Werberat hat seine Halbjahresbilanz für das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Demnach ist die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Besonders im Fokus: sexistische Werbung – ein Bereich, der nach wie vor kritisch beobachtet wird.
Wachsende Fallzahlen und hohe Durchsetzungsquote
- Insgesamt gingen 302 Einzelbeschwerden beim Werberat ein.
- Davon wurden in 196 Fällen Entscheidungen getroffen – ein Plus von etwa 8 % im Vergleich zu 2024.
- Die Durchsetzungsquote liegt stabil bei 92 %, was die Arbeitsfähigkeit des Selbstkontrollorgans der Werbewirtschaft unterstreicht.
Sexistische Werbung bleibt Schwerpunkt
- In 96 Fällen (Vorjahr: 73) ging es um geschlechterdiskriminierende Werbung – ein Anstieg von mehr als 30 %.
- In 15 Fällen konnte die Werbung gestoppt oder deutlich verändert werden. In 50 Fällen wurde kein Verstoß festgestellt.
- Drei Unternehmen erhielten eine öffentliche Rüge, weil sie trotz Aufforderung keine Änderungen vornahmen. Das ist bereits die dritte Rüge des Jahres aufgrund sexistischer Werbemotive.

Foto: Deutsche Werberat
Weitere Beanstandungsbereich
- Digitale Werbung führt in absoluten Zahlen: 64 Beschwerden kamen aus diesem Bereich. Innerhalb davon waren soziale Netzwerke und Influencer (34 Fälle) besonders häufig betroffen.
- Auf Platz 2 liegen stationäre Werbung und Online-Handel mit 25 Beschwerden, gefolgt von Lebensmittel (ohne Alkohol) mit 18 Fällen und Elektronik/Kommunikationstechnik mit 17 Fällen.
Fazit für den Onlinehandel
- Sexistische Werbebilder kontrollieren: Auch digital müssen Unternehmen sicherstellen, dass Marketingmotive sensibel, respektvoll und frei von Geschlechterstereotypen sind.
- Früherkennung nutzen: Werbeanzeigen vor Livegang intern überprüfen – z. B. über Style-Guides oder Testgruppen.
- Rügenden Online-Content korrigieren: Bei Beanstandungen sollte rasch gehandelt werden – die Werberat-Praxis zeigt: Weigert man sich, droht eine öffentliche Rüge.
- Influencer & digitale Formate einbeziehen: Da digitale Kanäle besonders betroffen sind, sollten Werbekampagnen in sozialen Medien aktiv auf diskriminierende Inhalte prüft werden.