Halbjahresbilanz 2025: Werberat spricht dritte Rüge für sexistische Werbung aus

Im ersten Halbjahr 2025 gab es mehr Werbebeschwerden als im Vorjahr – und bereits die dritte öffentliche Rüge des Jahres für sexistische Werbung. Besonders auffällig: Social-Media–Kampagnen stehen im Fokus. Für Onlinehändler heißt das: Sensible Bildwahl und transparente Inhalte sind heute Pflicht.
Foto: KI Foto: KI
Foto: KI

Der Deutsche Werberat hat seine Halbjahresbilanz für das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Demnach ist die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Besonders im Fokus: sexistische Werbung – ein Bereich, der nach wie vor kritisch beobachtet wird.

Wachsende Fallzahlen und hohe Durchsetzungsquote

  • Insgesamt gingen 302 Einzelbeschwerden beim Werberat ein.
  • Davon wurden in 196 Fällen Entscheidungen getroffen – ein Plus von etwa 8 % im Vergleich zu 2024.
  • Die Durchsetzungsquote liegt stabil bei 92 %, was die Arbeitsfähigkeit des Selbstkontrollorgans der Werbewirtschaft unterstreicht.

Sexistische Werbung bleibt Schwerpunkt

  • In 96 Fällen (Vorjahr: 73) ging es um geschlechterdiskriminierende Werbung – ein Anstieg von mehr als 30 %.
  • In 15 Fällen konnte die Werbung gestoppt oder deutlich verändert werden. In 50 Fällen wurde kein Verstoß festgestellt.
  • Drei Unternehmen erhielten eine öffentliche Rüge, weil sie trotz Aufforderung keine Änderungen vornahmen. Das ist bereits die dritte Rüge des Jahres aufgrund sexistischer Werbemotive.

Foto: Deutsche Werberat

Weitere Beanstandungsbereich

  • Digitale Werbung führt in absoluten Zahlen: 64 Beschwerden kamen aus diesem Bereich. Innerhalb davon waren soziale Netzwerke und Influencer (34 Fälle) besonders häufig betroffen.
  • Auf Platz 2 liegen stationäre Werbung und Online-Handel mit 25 Beschwerden, gefolgt von Lebensmittel (ohne Alkohol) mit 18 Fällen und Elektronik/Kommunikationstechnik mit 17 Fällen.

Fazit für den Onlinehandel

  1. Sexistische Werbebilder kontrollieren: Auch digital müssen Unternehmen sicherstellen, dass Marketingmotive sensibel, respektvoll und frei von Geschlechterstereotypen sind.
  2. Früherkennung nutzen: Werbeanzeigen vor Livegang intern überprüfen – z. B. über Style-Guides oder Testgruppen.
  3. Rügenden Online-Content korrigieren: Bei Beanstandungen sollte rasch gehandelt werden – die Werberat-Praxis zeigt: Weigert man sich, droht eine öffentliche Rüge.
  4. Influencer & digitale Formate einbeziehen: Da digitale Kanäle besonders betroffen sind, sollten Werbekampagnen in sozialen Medien aktiv auf diskriminierende Inhalte prüft werden.
Anzeige