Seit Anfang 2025 dürfen Automaten von der Deutschen Post offiziell als Filialen anerkannt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Grundversorgung zu erfüllen. Bis Ende September 2025 sind bei der Bundesnetzagentur 629 Anträge für die Anerkennung solcher Poststationen eingegangen, von denen 72 bereits genehmigt wurden. Die meisten dieser Automatenfilialen befinden sich vor allem in ländlichen Regionen.
Automaten als Ergänzung zum Filialnetz
Die neuen Poststationen bieten rund um die Uhr Serviceleistungen wie Paketabgabe und -abholung, Briefmarkenkauf sowie die Möglichkeit, Briefe aufzugeben. Bei Bedarf steht eine Videoberatung zur Verfügung. Damit können Kunden auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ihre Postgeschäfte erledigen.
Gesetzliche Anforderungen und Herausforderungen
Laut Postgesetz muss die Deutsche Post in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohner:innen mindestens eine Filiale betreiben, die in bebauten Gebieten nicht weiter als zwei Kilometer entfernt sein darf. Diese Vorgaben wurden zuletzt in vielen Regionen nicht eingehalten – allein in 160 Gemeinden fehlten Ende September 2025 gesetzlich vorgeschriebene Standorte.
Kritik und Nutzerfreundlichkeit
Kritiker wie der Deutsche Landkreistag und der Sozialverband VdK mahnen, dass persönliche Filialen weiterhin wichtig sind, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Automaten seien oft nicht barrierefrei genug, etwa fehlen größere Displays oder Brailleschrift. Dennoch sehen viele die Automaten als sinnvolle Ergänzung, vor allem in strukturschwachen Gebieten.
Zukunft des Postnetzes
Mit der Anerkennung von Automaten als Filialersatz reagiert die Deutsche Post auf den Wandel im Handel und die Digitalisierung. Das Filialnetz wird sich langfristig verändern – weg von personalintensiven Standorten hin zu automatisierten und flexiblen Lösungen, die rund um die Uhr verfügbar sind.