E-Rechnungspflicht 2027: Handwerk fordert Aufschub, Bundesregierung sieht keinen Bedarf

Das Handwerk fordert, die E-Rechnungspflicht ab 2027 um ein Jahr zu verschieben. Die Bundesregierung hält das bisher nicht für nötig.
E-Rechnungspflicht 2027: Person mit Laptop und Papierrechnungen E-Rechnungspflicht 2027: Person mit Laptop und Papierrechnungen
Symbolbild – Foto: SumUp / Unsplash

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen an Geschäftskunden ausstellen. Gegen diesen Termin regt sich Widerstand: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert, die E-Rechnungspflicht 2027 um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Wie Onlinehändler News berichtet, ist ein Aufschub nach aktuellem Stand aber unwahrscheinlich.

Die Fristen der E-Rechnungspflicht

  • Seit Anfang 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle übrigen Unternehmen.
  • Ab 1. Juli 2030 soll laut Deutscher Handwerks Zeitung ein digitales Meldesystem gegen Steuerbetrug starten.

Handwerk sieht technische Probleme bei der E-Rechnungspflicht 2027

Der ZDH hatte die Verschiebung laut Deutscher Handwerks Zeitung bereits Ende August gefordert. Mitte Oktober schloss sich der Sächsische Handwerkstag an. Laut einer ZDH-Umfrage haben außerdem rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe schon heute Probleme beim Empfang von E-Rechnungen.

Typische Probleme sind laut Handwerkstag Rechnungen, die sich nicht validieren lassen, unterschiedliche Prüfergebnisse bei Absender und Empfänger sowie hybride Rechnungen, bei denen PDF und Datensatz voneinander abweichen. Zudem fehlt laut Deutscher Handwerks Zeitung eine verbindliche Zuordnung, welche Pflichtangaben in welches Feld der E-Rechnung gehören.

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„Das kostet Zeit, verzögert Zahlungen und kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen“, sagt Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstags, laut Deutscher Handwerks Zeitung.

E-Rechnungspflicht 2027: Bundesregierung sieht keinen Bedarf

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat auf Umsetzungsprobleme und fehlende verbindliche technische Vorgaben hingewiesen. Das griff der AfD-Abgeordnete Edgar Naujok in einer schriftlichen Frage im Bundestag auf. Die Antwort kam vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Michael Schrodi. Darin heißt es laut Onlinehändler News, die Bundesregierung gehe „derzeit davon aus, dass keine Verschiebung der dargestellten Fristen erforderlich ist“.

Ein Gesetzentwurf für einen Aufschub liegt laut Onlinehändler News nicht vor. Mit seinem dritten Schreiben zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2026 hat das Bundesfinanzministerium zudem ergänzende Regeln veröffentlicht, Stichtage und Umsatzgrenze aber nicht verändert.

Was Händler jetzt tun sollten

Onlinehändler News rät Händlern mit mehr als 800.000 Euro Umsatz, weiter mit dem 1. Januar 2027 zu planen. Selbst bei einer Verschiebung würde sich die E-Rechnungspflicht 2027 nur um ein Jahr verschieben, denn spätestens 2028 gilt sie für alle.

Mehr zum Thema: E-Rechnungspflicht 2025: Ein umfassender Ratgeber für Händler.

Quellen: Onlinehändler News, 05.11.2026; Deutsche Handwerks Zeitung, 15.10.2026; Sächsischer Handwerkstag, 14.10.2026; Deutscher Bundestag, DIP, BT-Drucksache 21/7311

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