Erste BFSG-Abmahnungen – Kommt jetzt die Welle?

Onlinehändler News meldet die ersten Abmahnungen wegen Verstößen gegen das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Unklar bleibe allerdings, was genau abgemahnt wird, und ob die Abmahnenden überhaupt abmahnberechtigt sind. Händler sollten ihre Shops dringend prüfen.
Beitragsbild KI generiert Beitragsbild KI generiert
Beitragsbild KI generiert

Wie Onlinehändler News berichtet, sind die ersten Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ausgesprochen worden. Die CLAIMS Rechtsanwalts GmbH mahnt im Auftrag eines Marketingunternehmens diverse Online-Shops ab – mit dem Vorwurf mangelnder Barrierefreiheit. Ob die Abmahnungen rechtlich zulässig sind, ist jedoch zweifelhaft.

Hintergrund: Was wird abgemahnt?

Die Abmahnungen nennen allgemeine Verstöße gegen das Gesetz, ohne konkret darzulegen, welche Bestimmungen verletzt sein sollen. Screenshots der Shops sind beigefügt, doch fehlende Information darüber, welcher konkrete Punkt bemängelt wird, macht die Abmahnungen unscharf.

Zweifel an der Berechtigung

Fraglich ist auch, ob die Abmahnenden berechtigt sind, solche Schritte einzuleiten. Da es sich nicht um Wettbewerber im klassischen Sinne handelt, sondern um ein Marketingunternehmen, fehlt möglicherweise die rechtliche Basis für eine Abmahnung.

Anzeige

Was bedeutet das für Online-Händler?

  1. Erhöhte Risiko-Wahrnehmung: Händler sollten jetzt besonders prüfen, ob ihre Shops den BFSG-Anforderungen genügen – speziell bei Checkout-Prozessen, Produktseiten und rechtlich relevanten Bestandteilen wie Impressum oder AGB.
  2. Design und Zugang optimieren: Nicht nur besserer Kontrast und Navigation sind wichtig – auch eine klar auffindbare Barrierefreiheitserklärung ist Pflicht.
  3. Verteidigungsstrategie vorbereiten: Gegen unpräzise Abmahnungen wie diese kann effektiv vorgegangen werden – etwa durch fachkundige Abwehrschreiben oder Beratung durch spezialisierte Kanzleien.
Anzeige