Deichmann verliert Klage gegen Verpackungsgesetz – Muss weiterhin hohe Lizenzgebühren für Schuhkartons zahlen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weist Deichmanns Klage gegen das Verpackungsgesetz ab. Das Unternehmen zahlt weiterhin rund 500.000 Euro jährlich für Schuhkarton-Entsorgung.
Foto: DEICHMANN Foto: DEICHMANN
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Der Schuhhändler Deichmann hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit seiner Klage gegen die Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren für Schuhkartons eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies den Antrag ab, womit Deichmann weiterhin rund 500.000 Euro jährlich an das duale System für die Entsorgung seiner Verpackungen entrichten muss.

Hintergrund: Schuhkartons verbleiben überwiegend bei Kunden

Deichmann argumentierte, dass ein Großteil der Schuhkartons im stationären Handel im Geschäft verbleibe und somit nicht bei den Endverbrauchern als Verpackungsmüll anfalle. Das Unternehmen betreibt eigene Recyclingwege und sieht die doppelte Zahlung an das duale System als ungerechtfertigt an.

Das Gericht stützte sich jedoch auf ein Gutachten, das ergab, dass 62 Prozent der Schuhkartons bei den Kund:innen landen – sowohl bei Filialverkäufen als auch im Onlinehandel. Damit überschreitet die Quote die kritische Grenze von 50 Prozent, ab der die Lizenzpflicht greift.

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Relevanz für die Branche

Das Urteil gilt als wegweisend für den gesamten Einzelhandel, der ähnliche Doppelbelastungen kritisiert. Branchenvertreter fordern eine Reform, um Händler und Verbraucher zu entlasten, insbesondere angesichts steigender Kosten und wirtschaftlicher Herausforderungen.

Ausblick

Deichmann und andere Händler prüfen nun weitere rechtliche Schritte. Die Entscheidung könnte auch politische Diskussionen über die Ausgestaltung des Verpackungsgesetzes und die Beteiligungspflichten am dualen System anstoßen.

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