Amazon Preiskontrolle: BGH verhandelt über Preisobergrenzen für Händler

Der BGH verhandelt im Eilverfahren über das Verbot der Amazon-Preiskontrollen durch das Bundeskartellamt.
Foto: Amazon Foto: Amazon
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Der Streit um die Amazon Preiskontrolle auf dem deutschen Marktplatz landet vor dem Bundesgerichtshof. Der Kartellsenat des BGH hat einen Verhandlungstermin angesetzt. Ein Datum nennt die Kanzlei MTR Legal in ihrem Bericht allerdings nicht. Es geht um die Frage, ob Amazon die Preise seiner Marktplatzhändler weiterhin über Preisobergrenzen kontrollieren darf.

Darum geht es im Verfahren zur Amazon Preiskontrolle

Das Bundeskartellamt hatte die Amazon Preiskontrolle am 4. Februar 2026 beanstandet und untersagt, Angebote von Fremdhändlern zu deaktivieren oder aus der Buy Box zu nehmen, nur weil deren Preise über von Amazon berechneten Schwellenwerten liegen. Laut Bundeskartellamt stammen rund 60 Prozent der auf amazon.de verkauften Waren von unabhängigen Dritthändlern. Amazon nutzt laut dem Bericht statistische Modelle für dynamische Preisobergrenzen.

Gegen die Verfügung haben Amazon.com und die luxemburgische Tochter Amazon EU Beschwerde eingelegt. Vor dem BGH geht es nun zunächst um ein Eilverfahren. Geprüft wird, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung bekommt, ob es also ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung gibt. In der Hauptsache ist noch nicht entschieden. Für Verfahren nach § 19a GWB ist der BGH dabei erste und letzte Instanz.

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Das verlangt das Bundeskartellamt

  • Preiskontrollen sind nur noch erlaubt, wenn Preise in einem besonders groben Missverhältnis zur Leistung stehen, etwa bei Wucher, oder gegen gesetzliche Preisvorgaben verstoßen.
  • Amazon muss Händler darüber informieren, wie die Mechanismen funktionieren, wie oft die Schwellenwerte angepasst werden und welche Folgen ein Verstoß hat.
  • Für die Umsetzung hat Amazon neun Monate Zeit, inklusive Anpassung der AGB und der Benachrichtigungen.
  • Zusätzlich ordnete das Bundeskartellamt die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils von zunächst 59 Millionen Euro an. Laut MTR Legal ist das die erste Anwendung dieser Regelung.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt begründete die Entscheidung damit, dass Amazon auf der eigenen Plattform in direktem Wettbewerb zu den Marktplatzhändlern steht. Eine Einflussnahme auf deren Preise sei daher nur in absoluten Ausnahmefällen wie Preiswucher zulässig.

Amazon Preiskontrolle: Streit um die Zuständigkeit

Im ersten Termin steht laut MTR Legal vor allem ein Einwand von Amazon im Mittelpunkt: Dem Bundeskartellamt habe nach EU-Recht die Befugnis für die Verfügung gefehlt. Amazon verweist dabei unter anderem auf den Digital Markets Act (DMA), die E-Commerce-Richtlinie und das Herkunftslandprinzip. Die Entscheidung beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und zersplittere den Binnenmarkt.

Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger hatte den Beschluss bereits im Februar als „beispiellose behördliche Entscheidung“ bezeichnet. Das Bundeskartellamt sieht dagegen die Gefahr, dass die Mechanismen die Geschäfte der Marktplatzhändler unzulässig beeinträchtigen.

Was die Amazon Preiskontrolle für Händler bedeutet

Im Eilverfahren entscheidet sich, ob Amazon die Vorgaben vorläufig umsetzen muss. Eine rechtskräftige Bestätigung der Verfügung durch den BGH gibt es noch nicht. Für Marktplatzhändler bleibt damit vorerst offen, wie es mit der Amazon Preiskontrolle weitergeht. Mehr zur ursprünglichen Entscheidung lesen Sie in unserem Beitrag Bundeskartellamt verbietet Amazon Eingriffe in Händlerpreise.

Quelle: MTR Legal, 23. Oktober 2026

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