In Frankreich könnten Inhalteanbieter künftig für jedes Gigabyte zahlen, das sie an Kundinnen und Kunden französischer Internetanbieter ausliefern. Die Nationalversammlung hat am 30. Oktober 2026 einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2027 angenommen. Der Satz: 0,055 Euro pro Gigabyte.
Knappe Mehrheit gegen die Regierung
Eingebracht hat den Antrag Nr. I-1358 der sozialistische Abgeordnete Laurent Lhardit gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Fraktion Socialistes et apparentés. Laut wortfilter fiel die Abstimmung mit 11 Ja- zu 10 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen aus, anwesend waren 35 Abgeordnete. Regierung und Generalberichterstatter für den Haushalt stimmten dagegen.
Wer zahlen soll – und wer nicht
- Steuerpflichtig sind die Absender der Datenströme, also Inhalteanbieter – nicht Internetprovider und nicht Endkunden.
- Ein Verbot, die Kosten an Nutzer weiterzugeben, enthält der Text laut wortfilter nicht.
- Die Abgabe ist gedeckelt auf 15 Prozent des Frankreich-Umsatzes oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes.
- Eine Bagatellgrenze für kleine Anbieter gibt es laut wortfilter nicht.
- Messen sollen die Internetprovider: Sie melden quartalsweise anonymisierte Volumen je Absender an die Steuerbehörde. Bei Nutzung eines Content-Delivery-Networks zählt der gesamte Datenabfluss als Volumen des Absenders.
Bis zu 10 Milliarden Euro im Jahr erwartet
Lhardit rechnet laut wortfilter mit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, die Regierung bestreitet diese Prognose. Grundlage sind Zahlen der Regulierungsbehörde ARCEP, wonach jährlich rund 200 Milliarden Gigabyte an französische Provider fließen. Etwa die Hälfte davon entfällt auf Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai. Zum Vergleich: Die seit 2019 bestehende französische Digitalsteuer von 3 Prozent bringt laut Haushaltsplanung rund 800 Millionen Euro im Jahr.
Was das für Onlinehändler heißen kann
Weil es keine Schwelle gibt, wären nach Lesart von wortfilter grundsätzlich auch Anbieter ohne Sitz in Frankreich betroffen. Für einen deutschen Shop rechnet wortfilter mit Bruchteilen eines Cents pro Bestellung. Wie stark Marktplätze, Cloud- und CDN-Anbieter belastet werden, hängt davon ab, ob und wie sie die Kosten weitergeben – das lässt der Antrag offen.
Wie es weitergeht
Die Nationalversammlung muss über den Einnahmenteil des Haushalts bis zum 17. November 2026 insgesamt abstimmen. Anschließend kann der Senat die Regelung ändern oder streichen. Ob die Abgabe 2027 tatsächlich kommt, entscheidet erst das endgültige Haushaltsgesetz, das in der Regel Ende Dezember verabschiedet wird. Der Telekomverband FFT bevorzugt laut wortfilter das europäische „Fair-Share“-Modell, bei dem große Plattformen direkt zum Netzausbau beitragen.
Zum Thema Digitalsteuer: Meta erhöht Werbekosten wegen europäischer Digitalsteuer.
Quellen: wortfilter; Assemblée nationale, Amendement n° I-1358 (Status: angenommen am 30.10.2026)