Amazon verlängert Rückgabefrist bis 31. Januar 2027: Händler sollten Rechtstexte anpassen

Amazon verlängert die Rückgabefrist für Weihnachtskäufe bis zum 31. Januar 2027. Laut Händlerbund müssen Händler ihre Rechtstexte anpassen.
Amazon Rückgabefrist: zwei Amazon-Pakete (Symbolbild) Amazon Rückgabefrist: zwei Amazon-Pakete (Symbolbild)
Foto: Anirudh / Unsplash

Amazon gewährt für das Weihnachtsgeschäft 2026 wieder eine verlängerte Rückgabefrist. Das hat der Konzern im Seller-Central-Forum angekündigt. Die meisten Artikel, die zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember 2026 gekauft werden, können bis zum 31. Januar 2027 zurückgegeben werden. Alternativ gelten 30 Tage ab Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Für wen die verlängerte Rückgabefrist gilt

Laut Amazon gilt die verlängerte Rückgabefrist für alle Bestellungen mit Versand durch Amazon (FBA) und Versand durch Verkäufer (FBM). Sie betrifft also auch Marktplatzhändler. Folgende Länder sind dabei:

  • Deutschland, Belgien, Frankreich, Irland und Italien
  • Niederlande, Polen, Schweden und Spanien
  • Vereinigtes Königreich

Amazon begründet die Maßnahme so: Kunden sollen die Sicherheit haben, früh einzukaufen. Gleichzeitig sollen Händler ihren Umsatz steigern können.

Anzeige

Ausnahmen für Spanien, Deutschland, Italien und Frankreich

Im spanischen Store gilt eine eigene Regel. Artikel, die dort zwischen dem 1. November 2026 und dem 6. Januar 2027 gekauft werden, können bis zum 6. Februar 2027 zurückgegeben werden, alternativ innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung.

Für bestimmte Produkte in Deutschland, Italien und Frankreich ist die verlängerte Rückgabefrist dagegen kürzer. Sie endet am 15. Januar 2027 oder 14 Tage nach Lieferung, je nachdem, was später ist. Welche Kategorien betroffen sind, steht laut Amazon auf den Hilfeseiten in Seller Central.

Händlerbund: Rechtstexte jetzt anpassen

Amazon schreibt in der Ankündigung, es bestehe kein Handlungsbedarf, da sich die Kriterien für die Rückgabe nicht ändern. Der Händlerbund sieht das bei der verlängerten Rückgabefrist anders. Wie Onlinehändler News berichtet, müssen die verlängerten Fristen in den Rechtstexten der Händler stehen, damit diese rechtssicher bleiben.

Weichen Rechtstext und tatsächlich gewährte Frist voneinander ab, droht laut Händlerbund eine Irreführung der Kunden. Falsche, widersprüchliche oder fehlende Angaben können abgemahnt werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von der Verlängerung allerdings unberührt.

Auch ein Händler widerspricht Amazon im Forum direkt unter der Ankündigung: Alle FBA-Verkäufer müssten ihr Widerrufsrecht anpassen. Außerdem kritisiert der Händlerbund, dass Amazon sich ungewöhnlich lange Zeit gelassen habe, die Händler zu informieren.

Mehr zur verlängerten Rückgabefrist: Amazon Rückgabefrist Weihnachten 2026: Deutsche Händler warten noch auf Klarheit.

Quellen: Amazon Seller Central Forum, „Änderungen der Rückgabefrist für das Weihnachtsgeschäft“; Onlinehändler News / Händlerbund (Tina Plewinski), 02.11.2026

Anzeige
Add a Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert